Rente Riester

im Jahr 2002 führte der damalige Bundesarbeitsminister Walter Riester als Ergänzung zur gesetzlichen Rentenversicherung die Riesterrente ein.

Das damals neue Modell sollte negative Entwicklungen mit zukünftig niedrigeren Rentenanpassungen oder so genannte „Nullrunden“ in der gesetzlichen Rentenversicherung ausgleichen helfen.


Dafür bedurfte es eines völlig neuen Konzeptes. Es handelt sich bei der Riesterrente um ein staatlich zertifiziertes Altersvorsorgeprodukt, welches im Altersvermögensgesetz definiert wird. Die Riesterrente wird durch Zulagen oder durch Sonderausgabenabzug staatlich gefördert. Um die vollen Zulagen zu erhalten, müssen seit dem Jahr 2008 insgesamt mindestens vier Prozent vom sozialversicherungspflichtigen Bruttoeinkommen in die Riesterrente umgewandelt werden. Förderfähig sind in der Regel allerdings nur rentenversicherungspflichtige Personen. So können zum Beispiel Selbständige, die nicht rentenversicherungspflichtig sind, nur einen „Anhängselvertrag“ durch den zulagenberechtigten Ehepartner abschließen um in den Genuss der staatlichen Förderung zu kommen.

Vor Allem kinderreiche Familien mit geringerem Einkommen profitieren von der Riesterrente, weil es für den Zulagenberechtigten und den Ehepartner jeweils eine Eigenzulage sowie für jedes Kind eine Kinderzulage gibt. Bei zulagenberechtigten Personen mit hohem Einkommen wird dann eher der Sonderausgabenabzug interessant. Je nachdem was für einen besser ist, wird vom Finanzamt die Zulagenvariante oder aber die Sonderausgabenabzugmethode angewandt. Da es sich um ein reines Altersvorsorgeprodukt handelt, konnte man zunächst nur dreißig Prozent des gesamten Kapitals frühestens ab dem vollendeten, sechzigsten Lebensjahr auszahlen lassen, der Hauptteil wurde in eine lebenslange Leibrente umgewandelt. Relativ schnell wurde seitens der Versicherungswirtschaft und der Politik erkannt, dass hier Handlungsbedarf bestand und so erlebte die Riesterrente eine Renaissance, unter anderem auch mit dem Produkt Wohnriester. Mittlerweile können auch vor dem sechzigsten Lebensjahr dreißig Prozent für wohnwirtschaftliche Zwecke zum Eigenbedarf verwendet werden und müssen nicht wieder in den Vertrag zurückgezahlt werden, weil es sich auch hier um eine Altersvorsorge handelt.

Insgesamt gesehen stellt es, bedingt durch die staatlichen Förderungen, eine gute Möglichkeit dar, die gesetzliche Rentenversicherung vernünftig zu ergänzen.

Leave a Reply

Your email address will not be published. Required fields are marked *

*

You may use these HTML tags and attributes: <a href="" title=""> <abbr title=""> <acronym title=""> <b> <blockquote cite=""> <cite> <code> <del datetime=""> <em> <i> <q cite=""> <strike> <strong>